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Geschäftsbedingungen für die Anmeldung von einem Ferien-Reitkurs auf der
Reitanlage St. Leonhard – Ferienreiterhof Lüner in Griesstätt
1. An – und Abreise erfolgt jeweils Samstag bzw. Sonntag und zwar
die Anreise nicht vor 16.00 Uhr, ein früheres Einchecken ist nicht
möglich. Und die Abreise bis spätestens 11.00 Uhr wegen der
Zimmerreinigung. Dieser Tag ist auch der Ruhetag der Pferde, also findet
kein Reiten statt.
2. Bei kurzfristiger Abmeldung ( auch bei Krankheit) werden 80%
Ausfallkosten berechnet, wenn der Platz nicht mehr belegt werden kann.
Bei Nichtantritt oder Abbruch des Lehrganges (auch bei Krankheit,
Allergie) wird der Gesamtbetrag berechnet. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen ( z.b. vorzeitige Abreise, verspätetes Ein-Treffen) werden in
keinem Fall erstattet, auch nicht teilweise.
3. Eine Buchungsbestätigung unsererseits erfolgt nicht. Sollte eine von
Ihnen gebuchte. Woche bereits ausgebucht sein, werden wir Sie
telefonisch darüber informieren. Ansonsten garantieren wir Ihnen bei
sofortiger Anzahlung den Platz.
4. Die Unterrichtserteilung erfolgt nach den klassischen Grundsätzen der
Reiterei und gemäß der Richtlinien der FN. Um eine individuelle
Ausbildung zu gewährleisten, werden die Teilnehmer in kleinen Gruppen
aufgeteilt. Die Teilnehmer haben täglich Gelegenheit an umfassendem
Theoretischen Unterricht teilzunehmen. Alle Lehrgangsteilnehmer werden
ausbildungs- gemäß zu allen Arbeiten herangezogen, die mit der
Pferdehaltung und – pflege innerhalb des Stallbetriebes zusammenhängen.
5. Alle Teilnehmer sollten außer einem Reitanzug folgendes mitbringen:
Reitkappen ist Pflicht.
Springreiter sollten zusätzlich eine Sicherheitsweste mitbringen.
NEU : Für Ausritte bitte auch eine Sicherheitsweste mitbringen !
Die eigene Ausrüstung sollte ausreichend gekennzeichnet sein.
Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Zusätzlich bitte Schreibzeug mitbringen, für Prüfungsaspiranten
schwarz-weißer Reitanzug.
Diesen Anzug kann man aber auch bei uns gegen Leih-bzw. Reinigungsgebühr
ausleihen.
Theoriebücher: Richtlinien Bd 1 und IV.
6. Jedes Kind bekommt für die Dauer des Aufenthaltes auf unserem Hof
sein“eigenes“ Pferd oder Pony.
7. Pferdeputzzeug bitten wir aus hygienischen Gründen zu Hause lassen.
Eigene Reitgerten bitte mitbringen.
8. Mutwillige Schäden in den Räumen und auf dem Gelände werden den
Eltern in Rechnung gestellt. |
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